Kostenlose Rechtsauskunft im Ausländerrecht
Aufenthaltsbewilligung, Familiennachzug, Einbürgerung – Erstberatung zum Migrationsrecht.
Was deckt das Ausländerrecht ab?
Das Schweizer Ausländer- und Migrationsrecht ist im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), im Asylgesetz (AsylG) und – für EU/EFTA-Bürger – im Freizügigkeitsabkommen (FZA) geregelt. Aufenthalt, Arbeit, Familiennachzug, Einbürgerung und Wegweisung folgen unterschiedlichen Regeln.
Eine kostenlose Erstberatung gibt einen Überblick über mögliche Bewilligungen, Beschwerdefristen (oft nur 30 Tage) und realistische Erfolgschancen. Bei Asyl- und Wegweisungsfragen vermitteln Beratungsstellen wie HEKS oder Caritas oft kostenlose Vertretung.
Verfügbare Termine im Ausländerrecht
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Typische Themen im Ausländerrecht
- Aufenthaltsbewilligung B, Niederlassung C, Kurzaufenthalt L
- Familiennachzug für Ehepartner und Kinder
- Aufenthalt nach Trennung oder Scheidung
- Einbürgerung (ordentlich / erleichtert)
- Härtefallgesuche (Art. 30 AIG)
- Wegweisung, Einreiseverbot, Ausschaffung
- Asylverfahren und vorläufige Aufnahme
- Arbeitsbewilligung für Drittstaatenangehörige