Kostenlose Rechtsauskunft im Finanzmarktrecht
Anlageberatung, Bankhaftung, Konsumkredit, FIDLEG – Erstberatung zum Finanzmarktrecht.
Was deckt das Finanzmarktrecht ab?
Das Schweizer Finanzmarktrecht – insbesondere FINIG und FIDLEG – schützt Anlegerinnen und Anleger vor Falschberatung und ungeeigneten Anlageprodukten. Banken und Vermögensverwalter haben weitreichende Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten.
Wer einen erheblichen Vermögensverlust erlitten hat, sollte die Verträge, Risikoaufklärungen und Eignungsprüfungen prüfen lassen. Eine kostenlose Erstberatung gibt Aufschluss über Erfolgsaussichten einer Haftungsklage und über Fristen.
Verfügbare Termine im Finanzmarktrecht
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Typische Themen im Finanzmarktrecht
- Anlageberatung und Vermögensverwaltung
- Bankhaftung bei Falschberatung
- Retrozessionen und Herausgabeansprüche
- Konsumkredit und Leasing
- Hypotheken und Kreditverträge
- Online-Trading und Krypto-Streitigkeiten
- FINMA-Aufsicht und Beschwerden
- Banken-Ombudsstelle