Kostenlose Rechtsauskunft im Erbrecht
Testament, Erbvertrag, Pflichtteil, Erbteilung – Erstberatung zum Schweizer Erbrecht.
Was deckt das Erbrecht ab?
Das Schweizer Erbrecht (Art. 457 ff. ZGB) regelt die Vermögensnachfolge im Todesfall. Mit der Erbrechtsrevision von 2023 wurden Pflichtteile reduziert und die Verfügungsfreiheit ausgebaut – das eröffnet neue Spielräume für Testamente und Erbverträge.
Wer rechtzeitig regelt, vermeidet Streit, Steuern und unerwartete Kosten. Eine Erstberatung gibt Klarheit über die optimale Form der Nachlassplanung – oder zeigt Erben, wie sie mit Pflichtteilsverletzungen, Ausschlagung oder Erbteilung umgehen.
Verfügbare Termine im Erbrecht
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Typische Themen im Erbrecht
- Gesetzliche Erbfolge
- Testament (eigenhändig, öffentlich, Nottestament)
- Erbvertrag und Ehe-/Erbvertrag kombiniert
- Pflichtteile und Pflichtteilsverletzung
- Ausschlagung der Erbschaft
- Erbenstellung, Erbschein, Erbteilung
- Willensvollstrecker und Erbschaftsverwalter
- Internationales Erbrecht und Wohnsitz