Wie Anwältinnen und Anwälte abrechnen
In der Schweiz rechnen Anwältinnen und Anwälte meist nach Zeitaufwand ab. Der Stundenansatz wird frei vereinbart und hängt von Erfahrung, Spezialisierung und Region ab. Daneben gibt es Pauschalen für klar umrissene Aufgaben, etwa die Prüfung eines Vertrags.
Fragen Sie vor Beginn des Mandats nach dem Stundenansatz, dem voraussichtlichen Aufwand und einem Kostenvorschuss. Seriöse Kanzleien geben Ihnen eine Schätzung und informieren, wenn sie überschritten wird. Ein reines Erfolgshonorar ist in der Schweiz grundsätzlich nicht zulässig.
Kosten eines Gerichtsverfahrens
Bei einem Prozess fallen drei Arten von Kosten an. Das Kostenrisiko hängt stark davon ab, ob Sie gewinnen oder verlieren.
- Gerichtskosten: Gebühren des Gerichts, meist nach Streitwert bemessen. Das Gericht verlangt in der Regel einen Vorschuss.
- Eigene Anwaltskosten: Honorar Ihrer Anwältin oder Ihres Anwalts.
- Parteientschädigung: Wer verliert, muss der Gegenpartei in der Regel deren Anwaltskosten nach kantonalem Tarif ersetzen.
Wo das Verfahren kostenlos oder günstig ist
Das Schlichtungsverfahren ist in vielen Fällen kostenlos, und es gibt dort keine Parteientschädigung. Ohne Gerichtskosten bleiben unter anderem Streitigkeiten aus Miete von Wohn- und Geschäftsräumen und aus dem Arbeitsverhältnis bis 30 000 Franken (Art. 113 ZPO).
Das Einspracheverfahren bei Sozialversicherungen ist kostenlos (Art. 52 Abs. 3 ATSG). Auch ein Rechtsvorschlag gegen eine Betreibung kostet nichts.
Kostenlose und günstige Hilfe
- Kostenlose Erstberatung bei einer Anwältin oder einem Anwalt, zum Beispiel über diese Plattform.
- Unentgeltliche Rechtspflege mit staatlich bezahltem Rechtsbeistand, wenn Sie mittellos sind und der Fall nicht aussichtslos ist.
- Mieterverband, Gewerkschaften, Konsumentenschutz und Pro Senectute beraten ihre Mitglieder oder Zielgruppen kostenlos oder günstig.
- Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, wenn der Fall versichert ist und nicht vor Vertragsabschluss entstanden ist.
So halten Sie die Kosten tief
- Ordnen Sie Ihre Unterlagen chronologisch und schreiben Sie eine kurze Zusammenfassung des Sachverhalts.
- Klären Sie zuerst in einer Erstberatung, ob sich ein Verfahren lohnt.
- Nutzen Sie das Schlichtungsverfahren für eine Einigung.
- Prüfen Sie, ob eine Rechtsschutzversicherung, die Gewerkschaft oder der Mieterverband die Kosten übernimmt.