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Leitfaden

Arbeitszeugnis in der Schweiz: Anspruch, Inhalt und Berichtigung

Rechtsstand geprüft: 7. November 2026Gesetzesartikel mit Fedlex abgeglichen

Das Arbeitszeugnis begleitet Sie durch Ihre ganze Laufbahn. Sie haben jederzeit Anspruch darauf, auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Ist es unvollständig oder unfair, können Sie eine Berichtigung verlangen.

Ihr Anspruch

Arbeitnehmende können jederzeit ein Zeugnis verlangen, das sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten äussert (Art. 330a OR). Auf Wunsch muss sich das Zeugnis auf Art und Dauer beschränken. Diese Arbeitsbestätigung kann sinnvoll sein, wenn ein Vollzeugnis negativ ausfallen würde.

Ein Zwischenzeugnis können Sie verlangen, wenn ein sachlicher Grund besteht, etwa ein Vorgesetztenwechsel, eine Umstrukturierung oder eine Kündigung.

Was ein gutes Zeugnis enthält

  • Personalien, Dauer des Arbeitsverhältnisses und Funktion.
  • Eine Beschreibung der wichtigsten Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
  • Eine Beurteilung der Leistung, etwa Fachwissen, Arbeitsqualität und Arbeitstempo.
  • Eine Beurteilung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitenden und Kunden.
  • Bei einem Schlusszeugnis den Austrittsgrund nur auf Wunsch der arbeitnehmenden Person, Dank und gute Wünsche.

Wahr und wohlwollend

Ein Zeugnis muss wahr, vollständig und wohlwollend formuliert sein. Einzelne Fehler oder Konflikte dürfen nur erwähnt werden, wenn sie für das Gesamtbild wesentlich sind. Versteckte negative Codes sind unzulässig. Auch auffällige Lücken, etwa das Fehlen einer Verhaltensbeurteilung, können eine negative Botschaft sein.

Berichtigung verlangen

Sind Sie mit dem Zeugnis nicht einverstanden, verlangen Sie schriftlich eine Berichtigung und schlagen konkrete Formulierungen vor. Begründen Sie Ihre Wünsche mit Beispielen, Leistungsbeurteilungen oder Zielerreichungen. Bleibt der Arbeitgeber bei seiner Fassung, können Sie die Berichtigung über das Schlichtungsverfahren einklagen. Bei Streitwerten bis 30 000 Franken fallen keine Gerichtskosten an.

Muster: Gesuch um Berichtigung des Arbeitszeugnisses

Konkrete Änderungsvorschläge erhöhen die Chance auf eine rasche Einigung.

Vorname Name
Adresse
PLZ Ort

Firma
Adresse
PLZ Ort

Ort, Datum

Berichtigung meines Arbeitszeugnisses vom [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren

Besten Dank für das Arbeitszeugnis vom [Datum]. Bei der Durchsicht habe ich festgestellt, dass einige Punkte meine Tätigkeit nicht vollständig oder nicht zutreffend wiedergeben. Ich bitte Sie gestützt auf Art. 330a OR um folgende Anpassungen:

1. Im Abschnitt Aufgaben fehlt [Aufgabe]. Ich schlage vor zu ergänzen: «[Formulierung]».
2. Die Formulierung «[bisheriger Text]» ersetze bitte durch «[neuer Text]». Dies entspricht meiner Leistungsbeurteilung vom [Datum].

Gerne erwarte ich das angepasste Zeugnis bis [Datum].

Freundliche Grüsse

[Unterschrift]

Häufige Fragen

Muss im Zeugnis stehen, warum ich gegangen bin?
Nein. Der Austrittsgrund wird nur auf Ihren Wunsch erwähnt.
Wie lange kann ich ein Zeugnis verlangen?
Der Anspruch verjährt nach zehn Jahren seit Ende des Arbeitsverhältnisses. Verlangen Sie das Zeugnis aber möglichst bald, solange sich Vorgesetzte noch an Ihre Arbeit erinnern.
Darf eine Krankheit im Zeugnis erwähnt werden?
Grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten nur, wenn eine Krankheit die Leistung oder das Verhalten erheblich beeinflusst hat oder für das Gesamtbild wesentlich war, etwa bei langer Abwesenheit im Verhältnis zur Anstellungsdauer.

Rechtsgrundlagen

Ihr Fall ist anders gelagert?

Dieser Leitfaden ersetzt keine Beratung. Lassen Sie Ihre Situation in einer kostenlosen Erstberatung von einer Anwältin oder einem Anwalt einschätzen.

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