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Leitfaden

Kündigung erhalten: Fristen, Sperrfristen und missbräuchliche Kündigung

Rechtsstand geprüft: 7. November 2026Gesetzesartikel mit Fedlex abgeglichen

Eine Kündigung trifft viele unvorbereitet. Wer jetzt richtig reagiert, sichert Lohn, Ferienansprüche und unter Umständen eine Entschädigung. Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, was Sie prüfen und welche Fristen Sie einhalten müssen.

Schritt 1: Kündigungsfrist und Kündigungstermin prüfen

Ohne andere Vereinbarung gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach Art. 335c OR. Die Kündigung wirkt jeweils auf das Ende eines Monats. Massgebend ist der Zeitpunkt, in dem die Kündigung bei Ihnen eintrifft, nicht das Datum auf dem Brief.

  • Im ersten Dienstjahr: ein Monat.
  • Im zweiten bis und mit neunten Dienstjahr: zwei Monate.
  • Ab dem zehnten Dienstjahr: drei Monate.
  • In der Probezeit: sieben Tage, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Schritt 2: Liegt eine Sperrfrist vor?

Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber in bestimmten Situationen nicht kündigen (Art. 336c OR). Eine Kündigung während einer Sperrfrist ist nichtig, also wirkungslos. Erfolgte die Kündigung vorher, wird die laufende Kündigungsfrist unterbrochen und läuft erst nach der Sperrfrist weiter.

  • Krankheit oder Unfall ohne eigenes Verschulden: im ersten Dienstjahr 30 Tage, im zweiten bis fünften Dienstjahr 90 Tage, ab dem sechsten Dienstjahr 180 Tage.
  • Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Niederkunft.
  • Militär-, Schutz- oder Zivildienst, bei mehr als elf Tagen auch vier Wochen vorher und nachher.
  • Weitere Sperrfristen bestehen beim Betreuungsurlaub und beim Urlaub des anderen Elternteils.

Schritt 3: Ist die Kündigung missbräuchlich?

In der Schweiz gilt Kündigungsfreiheit. Eine Kündigung braucht keinen Grund, darf aber nicht missbräuchlich sein. Art. 336 OR nennt typische Fälle. Eine missbräuchliche Kündigung bleibt gültig, das Arbeitsverhältnis endet also trotzdem. Sie haben aber Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen (Art. 336a OR).

  • Kündigung wegen einer persönlichen Eigenschaft wie Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung.
  • Kündigung, weil Sie berechtigte Ansprüche geltend gemacht haben, etwa ausstehenden Lohn.
  • Kündigung wegen Gewerkschaftszugehörigkeit oder rechtmässiger gewerkschaftlicher Tätigkeit.
  • Kündigung, um die Entstehung von Ansprüchen zu verhindern, etwa kurz vor einem Dienstjubiläum.

Schritt 4: Fristen für die Entschädigung einhalten

Wer eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung verlangen will, muss zwei Fristen einhalten (Art. 336b OR). Verpassen Sie eine davon, ist der Anspruch verloren.

  • Schriftliche Einsprache beim Arbeitgeber spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist.
  • Klage beziehungsweise Schlichtungsgesuch innert 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses.

Schritt 5: Was Ihnen bis zum Ende zusteht

Während der Kündigungsfrist bleibt das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten bestehen. Sie haben Anspruch auf Lohn, anteiligen 13. Monatslohn und Freizeit für die Stellensuche. Nicht bezogene Ferien sollten Sie wenn möglich während der Kündigungsfrist beziehen. Verlangen Sie ein Arbeitszeugnis.

Melden Sie sich spätestens am ersten Tag nach Ende des Arbeitsverhältnisses beim RAV Ihrer Wohngemeinde, besser schon während der Kündigungsfrist. Sonst riskieren Sie Einstelltage beim Arbeitslosengeld.

Muster: Einsprache gegen eine missbräuchliche Kündigung

Per Einschreiben senden, bevor die Kündigungsfrist abläuft. Eine Begründung ist nicht zwingend, kann aber hilfreich sein. Lassen Sie den Fall vor einer Klage beraten.

Vorname Name
Adresse
PLZ Ort

Einschreiben
Firma
Adresse
PLZ Ort

Ort, Datum

Einsprache gegen die Kündigung vom [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom [Datum], erhalten am [Datum], haben Sie mein Arbeitsverhältnis per [Datum] gekündigt.

Gestützt auf Art. 336b OR erhebe ich hiermit Einsprache gegen diese Kündigung. Ich erachte sie als missbräuchlich im Sinne von Art. 336 OR, weil [kurze Begründung, z. B.: sie unmittelbar erfolgte, nachdem ich die Auszahlung meiner Überstunden verlangt hatte].

Ich bin bereit, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, und bitte Sie um eine Stellungnahme bis [Datum].

Freundliche Grüsse

[Unterschrift]

Häufige Fragen

Muss der Arbeitgeber die Kündigung begründen?
Nur wenn Sie es verlangen. Dann muss er die Kündigung schriftlich begründen (Art. 335 Abs. 2 OR). Das ist nützlich, um eine missbräuchliche Kündigung zu erkennen.
Was passiert, wenn ich während der Kündigungsfrist krank werde?
Nach Ablauf der Probezeit wird die Kündigungsfrist während der Sperrfrist unterbrochen und läuft danach weiter. Das Arbeitsverhältnis endet dann am nächsten Monatsende nach Ablauf der verlängerten Frist.
Kann ich die Kündigung rückgängig machen lassen?
Eine missbräuchliche Kündigung bleibt in der Regel gültig. Sie führt zu einer Entschädigung, nicht zur Weiterbeschäftigung. Eine Kündigung während einer Sperrfrist ist dagegen nichtig und muss nach der Sperrfrist wiederholt werden.
Kostet ein Verfahren wegen Kündigung etwas?
Bei Streitwerten bis 30 000 Franken werden im Schlichtungs- und Gerichtsverfahren keine Gerichtskosten erhoben. Ab dem Gerichtsverfahren kann aber eine Parteientschädigung an die Gegenseite anfallen.

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Dieser Leitfaden ersetzt keine Beratung. Lassen Sie Ihre Situation in einer kostenlosen Erstberatung von einer Anwältin oder einem Anwalt einschätzen.

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