Was ein wichtiger Grund ist
Arbeitgeber und Arbeitnehmende können das Arbeitsverhältnis aus wichtigen Gründen jederzeit fristlos auflösen (Art. 337 OR). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar ist. Die Gerichte sind dabei streng.
Typische Gründe sind schwere Vertrauensbrüche wie Diebstahl, Betrug, Gewalt am Arbeitsplatz oder wiederholte schwere Pflichtverletzungen trotz Verwarnung. Geringere Verfehlungen rechtfertigen eine fristlose Kündigung meist erst, wenn vorher eine klare Verwarnung erfolgt ist.
Eine unverschuldete Verhinderung an der Arbeit, zum Beispiel wegen Krankheit, ist nie ein wichtiger Grund (Art. 337 Abs. 3 OR).
Rasch reagieren ist Pflicht, auch für den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss nach Kenntnis des Grundes rasch handeln, in der Regel innert weniger Arbeitstage. Wartet er zu lange, gilt der Grund als nicht mehr so schwer. Sie können eine schriftliche Begründung verlangen.
Ansprüche bei ungerechtfertigter fristloser Kündigung
Auch eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Sie haben aber Anspruch auf Ersatz dessen, was Sie bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist verdient hätten (Art. 337c OR). Angerechnet wird, was Sie in dieser Zeit anderswo verdienen oder absichtlich nicht verdienen.
Zusätzlich kann das Gericht eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen zusprechen. Sie hat Straf- und Genugtuungscharakter.
So gehen Sie vor
- Bestreiten Sie die fristlose Kündigung sofort schriftlich und bieten Sie Ihre Arbeitsleistung ausdrücklich weiter an.
- Verlangen Sie eine schriftliche Begründung.
- Melden Sie sich sofort beim RAV. Bei fristloser Entlassung kann die Arbeitslosenkasse Einstelltage prüfen.
- Sichern Sie Beweise wie E-Mails, Verwarnungen und Zeugen.
- Lassen Sie Ihre Ansprüche in einer Erstberatung berechnen.