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Leitfaden

Fristlose Kündigung: Wann sie gerechtfertigt ist und was Ihnen zusteht

Rechtsstand geprüft: 7. November 2026Gesetzesartikel mit Fedlex abgeglichen

Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Sie ist nur in schweren Fällen zulässig. Ist sie ungerechtfertigt, schuldet der Arbeitgeber den Lohn bis zum ordentlichen Ende und oft eine zusätzliche Entschädigung.

Was ein wichtiger Grund ist

Arbeitgeber und Arbeitnehmende können das Arbeitsverhältnis aus wichtigen Gründen jederzeit fristlos auflösen (Art. 337 OR). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar ist. Die Gerichte sind dabei streng.

Typische Gründe sind schwere Vertrauensbrüche wie Diebstahl, Betrug, Gewalt am Arbeitsplatz oder wiederholte schwere Pflichtverletzungen trotz Verwarnung. Geringere Verfehlungen rechtfertigen eine fristlose Kündigung meist erst, wenn vorher eine klare Verwarnung erfolgt ist.

Eine unverschuldete Verhinderung an der Arbeit, zum Beispiel wegen Krankheit, ist nie ein wichtiger Grund (Art. 337 Abs. 3 OR).

Rasch reagieren ist Pflicht, auch für den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss nach Kenntnis des Grundes rasch handeln, in der Regel innert weniger Arbeitstage. Wartet er zu lange, gilt der Grund als nicht mehr so schwer. Sie können eine schriftliche Begründung verlangen.

Ansprüche bei ungerechtfertigter fristloser Kündigung

Auch eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Sie haben aber Anspruch auf Ersatz dessen, was Sie bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist verdient hätten (Art. 337c OR). Angerechnet wird, was Sie in dieser Zeit anderswo verdienen oder absichtlich nicht verdienen.

Zusätzlich kann das Gericht eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen zusprechen. Sie hat Straf- und Genugtuungscharakter.

So gehen Sie vor

  • Bestreiten Sie die fristlose Kündigung sofort schriftlich und bieten Sie Ihre Arbeitsleistung ausdrücklich weiter an.
  • Verlangen Sie eine schriftliche Begründung.
  • Melden Sie sich sofort beim RAV. Bei fristloser Entlassung kann die Arbeitslosenkasse Einstelltage prüfen.
  • Sichern Sie Beweise wie E-Mails, Verwarnungen und Zeugen.
  • Lassen Sie Ihre Ansprüche in einer Erstberatung berechnen.

Häufige Fragen

Darf ich als Arbeitnehmer fristlos kündigen?
Ja, aus wichtigen Gründen, etwa wenn der Lohn wiederholt nicht bezahlt wird oder schwere Persönlichkeitsverletzungen vorliegen. Eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung kann aber Schadenersatzpflichten auslösen. Lassen Sie sich vorher beraten.
Braucht es vor einer fristlosen Kündigung eine Verwarnung?
Bei schweren Verfehlungen nicht. Bei weniger schweren Pflichtverletzungen ist eine vorherige Verwarnung meist Voraussetzung.
Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche einzuklagen?
Lohnforderungen verjähren nach fünf Jahren. Reagieren Sie aber sofort, damit Beweise gesichert sind und der Arbeitgeber nicht von einer Zustimmung ausgehen kann.

Rechtsgrundlagen

Ihr Fall ist anders gelagert?

Dieser Leitfaden ersetzt keine Beratung. Lassen Sie Ihre Situation in einer kostenlosen Erstberatung von einer Anwältin oder einem Anwalt einschätzen.

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