Weg 1: Scheidung auf gemeinsames Begehren
Sind sich beide einig, reichen sie gemeinsam das Scheidungsbegehren mit einer vollständigen Vereinbarung über die Scheidungsfolgen ein (Art. 111 ZGB). Das Gericht hört die Ehegatten getrennt und zusammen an. Ist es überzeugt, dass der Entschluss auf freiem Willen und reiflicher Überlegung beruht und die Vereinbarung genehmigt werden kann, spricht es die Scheidung aus.
Dies ist der schnellste und günstigste Weg. Die Vereinbarung regelt Unterhalt, Aufteilung von Vermögen und Pensionskasse, die Wohnung und alle Kinderbelange.
Weg 2: Scheidung auf Klage
Ist ein Ehegatte nicht einverstanden, kann der andere die Scheidung verlangen, wenn die Ehegatten bei Einreichung der Klage mindestens zwei Jahre getrennt gelebt haben (Art. 114 ZGB). Vorher ist eine Scheidung auf Klage nur ausnahmsweise möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen unzumutbar ist.
Eheschutz: die Trennung vorläufig regeln
Während der Trennung, also vor der Scheidung, kann jeder Ehegatte beim Gericht Eheschutzmassnahmen verlangen (Art. 176 ZGB). Das Gericht legt dann die Unterhaltsbeiträge für Kinder und Ehegatten fest, regelt die Benützung der Wohnung und des Hausrats und kann die Gütertrennung anordnen. Bei minderjährigen Kindern regelt es Obhut und Kontakt.
Kinder: Sorge, Obhut, Unterhalt
Die gemeinsame elterliche Sorge ist heute der Regelfall, auch nach einer Scheidung. Davon zu unterscheiden ist die Obhut, also bei wem das Kind lebt, und die Betreuung. Der Kindesunterhalt umfasst neben den direkten Kosten auch einen Betreuungsunterhalt für den betreuenden Elternteil.
Bei unverheirateten Eltern entsteht die gemeinsame Sorge durch eine gemeinsame Erklärung beim Zivilstandsamt oder bei der Kindesschutzbehörde. Bis dahin hat die Mutter die alleinige Sorge (Art. 298a ZGB).
Kosten und unentgeltliche Rechtspflege
Die Gerichtskosten einer einvernehmlichen Scheidung sind deutlich tiefer als bei einer strittigen. Wer die Kosten nicht tragen kann, kann unentgeltliche Rechtspflege beantragen. In Familiensachen wird oft auch ein unentgeltlicher Rechtsbeistand bestellt, besonders wenn die andere Seite anwaltlich vertreten ist.