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Leitfaden

Scheidung in der Schweiz: Ablauf, Trennung und Eheschutz

Rechtsstand geprüft: 7. November 2026Gesetzesartikel mit Fedlex abgeglichen

Eine Scheidung betrifft Wohnung, Geld, Vorsorge und vor allem die Kinder. Das Schweizer Recht kennt zwei Wege zur Scheidung und ein Verfahren, um die Trennung vorläufig zu regeln. Wer die Möglichkeiten kennt, kann Konflikte und Kosten deutlich reduzieren.

Weg 1: Scheidung auf gemeinsames Begehren

Sind sich beide einig, reichen sie gemeinsam das Scheidungsbegehren mit einer vollständigen Vereinbarung über die Scheidungsfolgen ein (Art. 111 ZGB). Das Gericht hört die Ehegatten getrennt und zusammen an. Ist es überzeugt, dass der Entschluss auf freiem Willen und reiflicher Überlegung beruht und die Vereinbarung genehmigt werden kann, spricht es die Scheidung aus.

Dies ist der schnellste und günstigste Weg. Die Vereinbarung regelt Unterhalt, Aufteilung von Vermögen und Pensionskasse, die Wohnung und alle Kinderbelange.

Weg 2: Scheidung auf Klage

Ist ein Ehegatte nicht einverstanden, kann der andere die Scheidung verlangen, wenn die Ehegatten bei Einreichung der Klage mindestens zwei Jahre getrennt gelebt haben (Art. 114 ZGB). Vorher ist eine Scheidung auf Klage nur ausnahmsweise möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen unzumutbar ist.

Eheschutz: die Trennung vorläufig regeln

Während der Trennung, also vor der Scheidung, kann jeder Ehegatte beim Gericht Eheschutzmassnahmen verlangen (Art. 176 ZGB). Das Gericht legt dann die Unterhaltsbeiträge für Kinder und Ehegatten fest, regelt die Benützung der Wohnung und des Hausrats und kann die Gütertrennung anordnen. Bei minderjährigen Kindern regelt es Obhut und Kontakt.

Kinder: Sorge, Obhut, Unterhalt

Die gemeinsame elterliche Sorge ist heute der Regelfall, auch nach einer Scheidung. Davon zu unterscheiden ist die Obhut, also bei wem das Kind lebt, und die Betreuung. Der Kindesunterhalt umfasst neben den direkten Kosten auch einen Betreuungsunterhalt für den betreuenden Elternteil.

Bei unverheirateten Eltern entsteht die gemeinsame Sorge durch eine gemeinsame Erklärung beim Zivilstandsamt oder bei der Kindesschutzbehörde. Bis dahin hat die Mutter die alleinige Sorge (Art. 298a ZGB).

Kosten und unentgeltliche Rechtspflege

Die Gerichtskosten einer einvernehmlichen Scheidung sind deutlich tiefer als bei einer strittigen. Wer die Kosten nicht tragen kann, kann unentgeltliche Rechtspflege beantragen. In Familiensachen wird oft auch ein unentgeltlicher Rechtsbeistand bestellt, besonders wenn die andere Seite anwaltlich vertreten ist.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung mit vollständiger Vereinbarung dauert oft einige Monate. Strittige Verfahren können ein bis mehrere Jahre dauern.
Muss ich vor der Scheidung zwei Jahre getrennt leben?
Nur bei der Scheidung auf Klage, also wenn der andere Ehegatte nicht einverstanden ist. Bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren gibt es keine Trennungsfrist.
Was passiert mit der Pensionskasse?
Die während der Ehe angesparten Guthaben der beruflichen Vorsorge werden grundsätzlich hälftig geteilt. Abweichungen sind nur in engen Grenzen möglich.

Rechtsgrundlagen

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Dieser Leitfaden ersetzt keine Beratung. Lassen Sie Ihre Situation in einer kostenlosen Erstberatung von einer Anwältin oder einem Anwalt einschätzen.

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