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Leitfaden

Strafbefehl erhalten: Einsprache innert 10 Tagen

Rechtsstand geprüft: 7. November 2026Gesetzesartikel mit Fedlex abgeglichen

Die meisten Strafverfahren in der Schweiz enden mit einem Strafbefehl, ohne dass je ein Gericht den Fall gesehen hat. Wer nicht einverstanden ist, muss innert zehn Tagen Einsprache erheben. Danach wird der Strafbefehl zum Urteil.

Was ein Strafbefehl ist

Mit dem Strafbefehl verurteilt die Staatsanwaltschaft eine Person ohne Gerichtsverhandlung, wenn sie den Sachverhalt als geklärt erachtet. Er kann eine Busse, eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von höchstens sechs Monaten enthalten (Art. 352 StPO). Ein Strafbefehl führt oft zu einem Eintrag im Strafregister.

Einsprache: Frist und Form

Die Einsprache muss innert zehn Tagen schriftlich bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden, die den Strafbefehl erlassen hat (Art. 354 StPO). Als beschuldigte Person müssen Sie die Einsprache nicht begründen. Ohne gültige Einsprache wird der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil.

Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung. Holen Sie eine eingeschriebene Sendung nicht ab, gilt sie in der Regel nach sieben Tagen als zugestellt, wenn Sie mit einer Zustellung rechnen mussten.

Was nach der Einsprache passiert

Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall erneut. Sie kann weitere Beweise erheben, am Strafbefehl festhalten, einen neuen Strafbefehl erlassen, das Verfahren einstellen oder Anklage erheben. Hält sie am Strafbefehl fest, geht der Fall ans Gericht.

Bedenken Sie das Kostenrisiko: Wird Ihre Einsprache abgewiesen, können zusätzliche Verfahrenskosten anfallen. Das Gericht ist nicht an die Strafe im Strafbefehl gebunden. Sie können die Einsprache aber bis zum Abschluss der Parteivorträge zurückziehen (Art. 356 StPO). Bleiben Sie der Gerichtsverhandlung unentschuldigt fern, gilt die Einsprache als zurückgezogen.

Ihre Rechte als beschuldigte Person

  • Sie müssen nicht aussagen und sich nicht selbst belasten.
  • Sie haben Anspruch auf Akteneinsicht.
  • Sie dürfen jederzeit eine Verteidigung beiziehen. Bei schweren Vorwürfen und fehlenden Mitteln kann eine amtliche Verteidigung bestellt werden.
  • Verstehen Sie die Verfahrenssprache nicht, haben Sie Anspruch auf Übersetzung.

Muster: Einsprache gegen einen Strafbefehl

Per Einschreiben innert 10 Tagen an die Staatsanwaltschaft senden. Eine Begründung ist nicht nötig.

Vorname Name
Adresse
PLZ Ort

Einschreiben
Staatsanwaltschaft [Bezeichnung gemäss Strafbefehl]
Adresse
PLZ Ort

Ort, Datum

Einsprache gegen den Strafbefehl vom [Datum], Verfahrensnummer [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren

Gegen den Strafbefehl vom [Datum], zugestellt am [Datum], erhebe ich hiermit Einsprache gemäss Art. 354 StPO.

Ich ersuche um Zustellung der Verfahrensakten zur Einsicht.

Freundliche Grüsse

[Unterschrift]

Häufige Fragen

Muss ich die Einsprache begründen?
Als beschuldigte Person nicht. Eine kurze Begründung kann aber helfen, wenn die Staatsanwaltschaft den Fall neu beurteilt.
Kann ich nur gegen die Höhe der Busse Einsprache erheben?
Ja, die Einsprache kann sich auf die Strafe oder die Kosten beschränken. Lassen Sie sich beraten, ob sich das lohnt.
Gibt es Gerichtsferien für die Einsprache?
Im Strafverfahren gibt es keine Gerichtsferien (Art. 89 StPO). Die 10-Tage-Frist läuft auch im Sommer und über Weihnachten.

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Dieser Leitfaden ersetzt keine Beratung. Lassen Sie Ihre Situation in einer kostenlosen Erstberatung von einer Anwältin oder einem Anwalt einschätzen.

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