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Leitfaden

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung: so sorgen Sie vor

Rechtsstand geprüft: 7. November 2026Gesetzesartikel mit Fedlex abgeglichen

Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder Demenz können jeden treffen. Ohne Vorsorge entscheidet im Ernstfall die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, wer Sie vertritt. Mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung bestimmen Sie selbst.

Was ein Vorsorgeauftrag regelt

Mit dem Vorsorgeauftrag beauftragen Sie eine Person oder Organisation, im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit für Sie zu sorgen (Art. 360 ZGB). Das kann die Personensorge betreffen, etwa Wohnen und Pflege, die Vermögenssorge, also Finanzen und Zahlungen, und die Vertretung im Rechtsverkehr. Sie können Weisungen erteilen und Ersatzpersonen bestimmen.

Die Form ist streng

Ein Vorsorgeauftrag ist nur gültig, wenn er vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben ist, oder wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 361 ZGB). Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Dokument genügt nicht.

Lassen Sie die Errichtung und den Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt in die zentrale Datenbank eintragen. So findet die Behörde Ihren Vorsorgeauftrag im Ernstfall.

Die Patientenverfügung

In der Patientenverfügung legen Sie fest, welchen medizinischen Massnahmen Sie im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmen oder nicht (Art. 370 ZGB). Sie können eine Vertrauensperson bezeichnen, die mit den Ärzten entscheidet. Die Patientenverfügung muss schriftlich, datiert und unterschrieben sein. Vorlagen bieten etwa Pro Senectute, die FMH und Patientenorganisationen an.

Was ohne Vorsorge passiert

Fehlt ein Vorsorgeauftrag, haben Ehegatten und eingetragene Partner ein gesetzliches Vertretungsrecht für alltägliche Angelegenheiten. Für weitergehende Entscheide, etwa den Verkauf einer Liegenschaft, muss die KESB eine Beistandschaft anordnen. Konkubinatspartner haben kein gesetzliches Vertretungsrecht.

Häufige Fragen

Brauche ich für den Vorsorgeauftrag einen Notar?
Nein, ein vollständig handschriftlicher, datierter und unterschriebener Vorsorgeauftrag ist gültig. Bei Vermögen oder Liegenschaften kann eine öffentliche Beurkundung sinnvoll sein.
Kann ich den Vorsorgeauftrag ändern?
Ja, jederzeit, solange Sie urteilsfähig sind. Am einfachsten errichten Sie einen neuen und vernichten den alten.
Wer prüft den Vorsorgeauftrag im Ernstfall?
Die Erwachsenenschutzbehörde prüft, ob er gültig ist und die beauftragte Person geeignet ist, und stellt ihr eine Urkunde über ihre Befugnisse aus.

Rechtsgrundlagen

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Dieser Leitfaden ersetzt keine Beratung. Lassen Sie Ihre Situation in einer kostenlosen Erstberatung von einer Anwältin oder einem Anwalt einschätzen.

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