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Leitfaden

Mietzinserhöhung anfechten: Formular, Frist und Vorgehen

Rechtsstand geprüft: 7. November 2026Gesetzesartikel mit Fedlex abgeglichen

Vermieter dürfen den Mietzins nicht beliebig erhöhen. Das Gesetz schreibt eine strenge Form vor und erlaubt Mietenden, jede Erhöhung kostenlos überprüfen zu lassen. Entscheidend ist die Frist von 30 Tagen.

Ist die Erhöhung formell gültig?

Der Vermieter muss die Erhöhung mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist auf einem vom Kanton genehmigten Formular mitteilen und begründen (Art. 269d OR). Die Erhöhung wirkt frühestens auf den nächsten Kündigungstermin.

Die Erhöhung ist nichtig, also ungültig, wenn eine der folgenden Voraussetzungen fehlt. Eine nichtige Erhöhung müssen Sie nicht anfechten, Sie sollten den Vermieter aber schriftlich darauf hinweisen.

  • Das amtliche Formular wurde nicht verwendet.
  • Die Erhöhung ist nicht begründet.
  • Mit der Erhöhung wird eine Kündigung angedroht oder ausgesprochen.

Ist die Erhöhung inhaltlich missbräuchlich?

Auch eine formell korrekte Erhöhung kann missbräuchlich sein. Typische Begründungen sind ein gestiegener Referenzzinssatz, die Teuerung, gestiegene Unterhaltskosten oder wertvermehrende Investitionen. Prüfen Sie, ob der Vermieter frühere Senkungen des Referenzzinssatzes weitergegeben hat. Wurde eine Senkung nie berücksichtigt, kann sie mit der Erhöhung verrechnet werden.

Anfechtung innert 30 Tagen

Sie können die Erhöhung innert 30 Tagen nach Mitteilung bei der Schlichtungsbehörde am Ort der Wohnung anfechten (Art. 270b OR). Dasselbe gilt, wenn der Vermieter sonst den Vertrag einseitig zu Ihren Lasten ändert, etwa neue Nebenkosten einführt.

Das Verfahren ist für Mietende kostenlos. Einigt man sich nicht, erhält der Vermieter die Klagebewilligung. Er muss dann klagen, wenn er die Erhöhung durchsetzen will. Die Frist von 30 Tagen ist keine Prozessfrist und steht während der Gerichtsferien nicht still.

Während des Verfahrens

Bezahlen Sie während des Verfahrens weiterhin den bisherigen Mietzins. Eine Kündigung als Reaktion auf die Anfechtung ist während des Verfahrens und drei Jahre danach in der Regel anfechtbar.

Häufige Fragen

Was ist der Referenzzinssatz?
Ein vom Bund vierteljährlich publizierter Durchschnittszinssatz für Hypotheken. Steigt er, darf der Vermieter den Mietzins unter Umständen erhöhen. Sinkt er, haben Mietende Anspruch auf eine Senkung, die sie selbst verlangen müssen.
Ist eine Erhöhung per E-Mail gültig?
Nein. Sie muss auf dem kantonal genehmigten Formular erfolgen. Seit dem 1. Oktober 2025 genügt auf dem Formular eine mechanisch nachgebildete Unterschrift. Für Staffel- und Indexmieten genügt die einfache Schriftform.
Kostet die Anfechtung etwas?
Nein. Das Schlichtungsverfahren in Mietsachen ist für Mietende kostenlos und es gibt keine Parteientschädigung.

Rechtsgrundlagen

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Dieser Leitfaden ersetzt keine Beratung. Lassen Sie Ihre Situation in einer kostenlosen Erstberatung von einer Anwältin oder einem Anwalt einschätzen.

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